Über den Unterricht hinaus:
Die
gestellten Anforderungen werden in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt; deutliche Eigenständigkeit bzw. die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung auf neuartige Aufgaben liegen
vor.
Wie
im Unterricht gelernt:
Die gestellten Anforderungen werden in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt; merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit bzw. bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung auf
neuartige Aufgaben liegen vor.
Die gestellten Anforderungen werden in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt, einige der komplexen Aufgaben mit Hilfe.
Die gestellten Anforderungen werden nicht einmal genügend erfüllt.